Alle vollständigen Anträge werden schnellstmöglich an die Jury-Mitglieder des tvBUNT
weitergeleitet.
Der tvBUNT entscheidet nach Antragseingang über die Förderung und gibt die Entscheidung in
kurzer, schriftlicher Form bekannt. Das Entscheidungsgremium setzt sich aus dem Koordinator, den drei Regionalkoordinator*innen sowie deren Stellvertreter*innen zusammen. Darüber hinaus sind die
Sitzungen öffentlich für weitere Mitglieder des tvBUNT.
Der Antragsteller geht bei positiver Entscheidung seines Antrages bezüglich der angegebenen
Ausgaben in Vorleistung. Die Kosten werden erst nach Abschluss der Maßnahme auf Vorlage der gesammelten Originalbelege (Quittungen, Rechnungen, Verträge) erstattet. Die Bearbeitung erfolgt i.d.R.
innerhalb von 4 Wochen.
Nachweis
Als Nachweis sind ein kurzer Sachbericht (max. eine A4 Seite) über Verlauf und Erfolg des Angebotes und Belegexemplare der verwendeten Kommunikations- und Werbemittel (jeweils 5 Stück) beizulegen, gern auch Fotos vom
Projekt. Teilnehmerlisten sind bei entsprechenden Angeboten beizubringen.
Die Kosten sind bis spätestens 4 Wochen nach Ende des Projektes vollständig abzurechnen
(Belegliste und Originalbelege). Nach Prüfung erhält der Antragsteller eine Mitteilung zur endgültigen Höhe der Unterstützungsauszahlung.
Ein Rechtsanspruch zur Unterstützung besteht nicht, ebenso ist ausgeschlossen, Widerspruch
gegen die Entscheidung einzulegen.